Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schülerinnen und Schüler 2017/8

Publish Date: Jul 04, 2016

Deadline: Sep 16, 2016

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm gibt seit 1983  jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten. 

Die Bewerbungsfrist für das 34. PPP 2017/18 beginnt am 2. Mai und endet am 16. September 2016.

Ziel des PPP ist es, ein Netzwerk persönlicher Verbindungen zwischen jungen Menschen in den USA und in Deutschland zu knüpfen, um gemeinsame politische Wertvorstellungen zu festigen und unterschiedliche Lebensweisen im anderen Land kennenzulernen. Dafür ermöglicht das PPP-Stipendium Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen einen jeweils im Sommer beginnenden einjährigen Aufenthalt in den USA. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten leben in der Regel in Gastfamilien. Schülerinnen und Schüler besuchen für die Dauer eines Schuljahrs eine amerikanische Highschool. Junge Berufstätige nehmen mit dem Programm am Unterricht eines Community Colleges oder einer vergleichbaren Bildungsstätte teil und absolvieren ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb.

Die Stipendiaten sind in dieser Zeit Junior-Botschafter und vermitteln an ihren Schulen, an ihren Praktikumsplätzen, in ihren Gastfamilien und in ihrer Freizeit ihre Erfahrungen vom kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben in Deutschland. Im Alltag lernen sie, was Deutschland und die USA verbindet und unterscheidet. Sie leben, lernen und arbeiten in einer fremden Kultur, erweitern ihren Horizont durch persönliche Erfahrungen und leisten so einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern.

Das Stipendium

Das Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten. Die Stipendiaten werden von erfahrenen Austauschorganisationen betreut, die seit vielen Jahren mit dem Deutschen Bundestag zusammenarbeiten. Dazu gehört auch die Durchführung des Auswahlverfahrens und die Vorbereitung vor der Ausreise in die USA.

Die Patenschaft

Bundestagsabgeordnete betreuen sie in der Zeit des Stipendiums als Paten – daher auch der Name des Programms. Auch die amerikanischen Stipendiaten in Deutschland bekommen einen Abgeordneten als Paten. Die Bundestagsabgeordneten sind persönliche Ansprechpartner, stellen ihre "Patenkinder" der Öffentlichkeit vor, laden sie zu politischen Veranstaltungen ein und machen die jungen US-Amerikaner mit dem politischen Leben in Deutschland bekannt.

Schirmherr für das PPP ist Bundestagspräsident Norbert Lammert.

Das Patenschaftsprogramm wird von einem parlamentarischen Gremium koordiniert. In der Berichterstattergruppe für Internationale Austauschprogramme arbeiten Abgeordnete aus allen Fraktionen zusammen. Berichterstatter ist Bernhard Schulte-Drüggelte. Die Berichterstattergruppe gehört zur Kommission für Innere Angelegenheiten, diese ist wiederum eine Kommission des Ältestenrates.

Die Ausführung des Programms wird in der Bundestagsverwaltung vom Referat Internationale Austauschprogramme in Zusammenarbeit mit den Austauschorganisationen übernommen.

Amerikaner in Deutschland

Jedes Jahr verbringen auch junge Amerikaner mit dem Congress Bundestag Youth Exchange (CBYX) Programm des US-Kongress ein Austauschjahr in Deutschland. Sie leben in deutschen Gastfamilien, besuchen deutsche Schulen oder arbeiten als junge Berufstätige in Betrieben. Ein Höhepunkt ihres Deutschlandjahres ist der "Berlin – Tag" mit einem Besuch des Bundestages, bei dem sie von Bundestagspräsident Norbert Lammert empfangen werden.

Auswahlverfahren

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ein zweistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Die erste Stufe des Auswahlverfahrens läuft über die GIZ.

Vorauswahl durch die GIZ

Die Mitarbeiter der GIZ erhalten die Bewerbungsunterlagen und entscheiden jedes Jahr im Herbst, ob die Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. In diesen Gesprächen, an die sich eine Diskussionsrunde und ein Test der allgemeinen politischen Bildung anschließen, wird geprüft, ob die Bewerber für ein Stipendium in den USA geeignet sind. Neben guten Schulleistungen, Leistungen in Beruf und Ausbildung und guten Englischkenntnissen der Bewerber kommt es vor allem auch auf soziale Kompetenzen, politisches Allgemeinwissen und das Interesse am politischen und gesellschaftlichen Leben  an. Dazu gehört auch die Verknüpfung mit persönlichen beruflichen Perspektiven und Engagement.

Entscheidend für die Auswahl ist das gesamte Persönlichkeitsbild und die Eignung als Juniorbotschafter am PPP teilnehmen zu können.

Nach den Gesprächen stellen die GIZ eine Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten auf, die für ein PPP-Stipendium geeignet sind und die sie den Patenabgeordneten in den Wahlkreisen zur Auswahl vorschlagen, in denen die Bewerberinnen und Bewerber leben. Das Vorauswahlverfahren führt die GIZ eigenständig und völlig unabhängig von den Wahlkreisabgeordneten durch.

Nominierung durch die Bundestagsabgeordneten

Im zweiten Schritt des Verfahrens wählt der oder die für den Wahlkreis zuständige Bundestagsabgeordnete einen Kandidaten aus der Liste der Austauschorganisation aus. Er oder sie entscheidet, wen er am besten dafür geeignet hält, Deutschland in den USA als Junior-Botschafter zu vertreten. Die Abgeordneten können die nominierten Kandidaten auch zu einem Gespräch einladen. In den 299 Bundestagswahlkreisen stehen 285 Stipendien für Schüler sowie 75 Stipendien für junge Berufstätige zur Verfügung. Ob in den Wahlkreisen ein Stipendium an einen Schüler oder an einen jungen Berufstätigen oder zusätzlich an einen jungen Berufstätigen vergeben wird, ist abhängig von der Bewerberlage.

Was ist noch wichtig?

Es kann nicht gewährleistet werden, dass in jedem Wahlkreis ein Stipendium vergeben wird. Bitte beachten Sie, dass weder die Bewerbung zum PPP noch die Teilnahme am Vorauswahlverfahren zu einem Rechtsanspruch auf ein Stipendium führen. Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt ärztlich bescheinigter gesundheitlicher Eignung. Darüber hinaus unterliegt die Feststellung der gesundheitlichen Eignung den Aufnahmebedingungen der amerikanischen Partner. Die Austauschorganisationen können die Vorlage von ärztlichen Attesten verlangen. Die Nominierung steht auch unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Ausreise die Teilnahmevoraussetzungen (Erfolgreicher Berufsabschluss, erster Wohnsitz in Deutschland) tatsächlich erfüllt werden.

Nein. Stipendien für ein Auslandsstudium vergibt der Deutsche Bundestag nicht. Er fördert zusammen mit dem Amerikanischen Kongress den deutsch-amerikanischen Jugendaustausch mit dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm (PPP). Dieses Programm wendet sich ausschließlich an Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 17 Jahren bzw. an junge Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung im Alter von 16 bis 24 Jahren.

Für Studierende gibt es im Rahmen der akademischen Laufbahn eine Vielzahl von Angeboten. Die Auslands-Ämter der Hochschulen oder der Deutsche Akademische Austauschdienst (www.daad.de) bieten weiterführende Informationen.


This opportunity has expired. It was originally published here:

http://www.bundestag.de/ppp

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Scholarships

Eligible Countries

Germany

Host Countries

United States